Samstag, 28 Januar 2012 01:00

Verzicht auf Kündigungsschutzklage

geschrieben von

Mit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2003 wurden auch Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsrecht der gesetzlichen Inhaltskontrolle unterworfen. Allerdings müssen nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen berücksichtigt werden, § 310 Abs. 4, S. 2 BGB

Sonntag, 29 Januar 2012 01:00

Kündigungsmöglichkeiten während der Kurzarbeit

geschrieben von

In Zeiten der wirtschaftlichen Krise stellt die Kurzarbeit eine vorteilhafte Variante der Möglichkeiten dar, um eine Kündigung zu umgehen. Man vermeidet auf diesem Wege den Verlust von Fachkräften bei gleichzeitigem Lohnausgleich durch die Arbeitsagentur.

Wird ein Arbeitsverhältnis beendet, sei es durch Kündigung oder auch im Wege des Aufhebungsvertrages, werden regelmäßig Abfindungszahlungen vereinbart. Da Abfindungen grundsätzlich als Bruttobetrag vereinbart werden, sind in diesem Zusammenhang auch steuerrechtliche Aspekte von Bedeutung. In diesem Zusammenhang spielt nicht nur das Ob und die Höhe der zu entrichtenden Steuer eine wichtige Rolle. Entscheidend kann hier vielmehr auch sein, welchem Veranlagungszeitraum diese Einnahmen zuzurechnen sind und ob hierauf Einfluss genommen werden kann.

Sonntag, 29 Januar 2012 01:00

Beschäftigung von ausländischen Mitbürgern

geschrieben von

Stellt der Arbeitgeber einen deutschen Arbeitnehmer ein, so hat er sich insbesondere die folgenden Unterlagen aushändigen zu lassen:

  • Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
  • Lohnsteuerkarte im Original oder eine gültige Zwischenbescheinigung (eine Kopie der Lohnsteuerkarte ist lediglich 6 Wochen, die Kopie der Zwischenbescheinigung ist 10 Wochen gültig)
  • Mitgliedbescheinigung einer Krankenkasse im Original oder einen entsprechenden Antrag
  • Kopie des Sozialversicherungsausweises

Das Strafverfahren vor dem Landgericht Mannheim gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann endete nach mehr als 40 Verhandlungstagen am Mai 2011 durch Freispruch. Ungeachtet des Urteils war der Fall als öffentliches Spektakel durchaus geeignet, die Rechtskultur und die Person Kachelmann nachhaltig zu beschädigen.

Arbeitgeber müssen in einem Zeugnis grundsätzlich auch auf branchenübliche Aspekte (hier: bei Zeitungsredakteuren) eingehen. Anderenfalls kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf entsprechende Ergänzung des Zeugnisses haben, da die Auslassung ein unzulässiges Geheimzeichen darstellen kann.

Dienstag, 30 Oktober 2012 01:00

Verkehrsunfall – Tipps für die Schadensregulierung

geschrieben von

Statistisch gesehen, ist jeder Autofahrer  ca. alle fünf Jahre in einen Unfall verwickelt. Hierbei stellt sich immer wieder die Schuldfrage. Was für den Laien eindeutig erscheint, kann juristisch viel komplizierter sein. Richtiges Verhalten am Unfallort stärkt Ihre Position in einer späteren rechtlichen Auseinandersetzung. Im folgenden Rechtstipp gibt es einen kurzen Überblick darüber, was Sie im Falle eines Verkehrsunfalls zur Wahrung Ihrer Rechte beachten sollten – denn schließlich geht es um Ihr Geld.

Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Arbeitszeitbetrug setzt bei Arbeitnehmern, die ihre Arbeitszeit selbst erfassen müssen, nicht zwingend voraus, dass sie ihre Arbeitszeit mit unbedingtem Vorsatz falsch dokumentieren. Vielmehr reicht bedingter Vorsatz aus. Dieser liegt bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer die abgeleistete Arbeitszeit nicht zeitnah erfasst, da er damit Fehleintragungen billigend in Kauf nimmt.

Dass die Praxisgebühr in Kürze abgeschafft wird, ist für die Fahnder erst einmal unerheblich, da rückwirkend geprüft wird. Der Zufluss von Bareinnahmen, wie die der Praxisgebühr, sollte von Ärzten bzw. dem Praxisteam unbedingt täglich aufgezeichnet werden, damit die Einnahmen für Betriebsprüfer oder Steuerfahnder nachvollziehbar sind.

Es erscheint nicht ungewöhnlich, dass eine Arbeitnehmerin nach Übergabe einer schriftlichen ordentlichen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses im Laufe desselben Tages gesundheitliche Störungen wie Übelkeit bis zum Erbrechen, Kopfschmerzen und Weinkrämpfe erleidet, die zu einer zweiwöchigen Arbeitsunfähigkeit führen. Dabei muss es zuvor nicht zu einer “Konfliktsituation” mit einem Vorgesetzten gekommen sein.

Seite 9 von 9

Copyright © WMVP Rechtsanwaltskanzlei | Webdesign by CMS-Webagentur Zürich

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.