Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einer Grundsatzentscheidung die Praxis zur Vergabe einer Konzession für Imbiss- und Getränkestände durch die Landeshauptstadt Hannover für unzulässig erklärt (OVG Lüneburg, Urteil v. 16.06.2012, 7 LB 52/11). Nach Auffassung des OVG hatte die Stadt Hannover die Auswahl aufgrund sachbezogener Kriterien so grob gehalten, dass es in den meisten Fällen letztlich nur auf das Auffangkriterium „bekannt und bewährt“ ankam.

Öffentliche Auftraggeber sind derzeit bemüht, das Vergaberecht zu politisieren und den Einkauf der öffentlichen Hand für die Durchsetzung tagespolitischer Zwecke zu nutzen. Der EuGH hat dem nun in einer differenzierten Entscheidung – mal wieder – Grenzen gesetzt.

Die Vergabeordnungen, also VOB/A (für Bauleistungen), VOL/A (für Dienst- und Lieferleistungen, VOF (für freiberufliche Leistungen) binden eigentlich nur die öffentliche Hand bei zivilrechtlichen Geschäften. Ausnahmsweise können aber auch Private daran gebunden sein:

Problem:

Bei der Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen gibt der Auftraggeber vor, dass die künftige Rettungswache sich in einem Radius von max. 1,5 Km um die bestehende (im Eigentum des bisherigen Leistungserbringers stehenden) Rettungswache befinden müsse. Ein gewerblich tätiges Rettungsdienstunternehmen rügt dies als diskriminierend. Die Vorgaben seien zu eng und würden die bisherigen Leistungserbringer bevorzugen.

 Problem:

Seit Jahren gärt nun der Streit der Oberlandesgerichte zu der Frage, ob nach der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie Nebenangeboten dann vom Auftraggeber nicht zuzulassen sind, wenn einziges Zuschlagskriterium der Preis ist. Endlich nun hat sich mit dem OLG Düsseldorf ein Gericht nicht um seine Vorlageverpflichtung gedrückt und diese Frage – im Rahmen einer Kostenentscheidung – dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

Das Oberlandesgericht Braunschweig hat in einer juristisch sehr sauberen und lesenswerten Entscheidung (Az. 2 W 142/12 und 2 W 143/12)  jüngst beschlossen, dass eine Aktiengesellschaft den Kreis der Vertreter von Aktionären auf der Hauptversammlung nicht beschränken darf. WMVP Rechtsanwälte hat durchgefochten, dass entsprechende Satzungsregelungen gelöscht werden müssen.

Die EU-Kommission hat Beihilfen genehmigt, mit denen der Aufbau einens Telemedizinnetzes in Ostsachsen gefördert werden sollen. Das Genehmigungsverfahren gestaltete sich schwierig, da die Beteiligten neue Wege im EU-Beihilfenrecht beschreiten mussten. Allein auf Grundlage der primärrechtlichen Regelungen, also der sehr allgemein gehaltenen Regelungen des EU-Vertrages (AEUV) war ein Modell zu entwickeln, das auch für künftige Fälle eine Beihilfepraxis ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrung gewährleistet. WMVP Rechtsanwälte hat hieran wesentlich gestaltend mitgewirkt.

Donnerstag, 19 Dezember 2013 01:00

Vergaberecht: Neue Schwellenwerte 2014

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Mit Wirkung zum 01.01.2014 hat die EU-Kommission die Schwellenwerte für europaweite Vergaben angehoben. Für Bauvergaben beträgt der Schwellenwert nun 5.186.000 Euro (bislang 5 Mio), für Dienst- und Lieferleistungen 2007.000 Euro (bislang 200.000 Euro), für Sektorenauftraggeber und für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Dienst- und Lieferleistungen wurde die Schwelle auf 414.000 Euro festgesetzt. Durch die dynamische Verweiseung der deutschen Vergabeverordnungen wird die Anhebung auch in Deutschland sofort wirksam.

Sonntag, 31 Januar 2010 01:00

Die steuerliche Gewinnermittlung

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Für die Ermittlung des steuerlichen Gewinns kommen der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG sowie die Einnahmeüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG in Betracht.
Der Betriebsvermögensvergleich ermittelt den Unterschiedsbetrag des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres zu dem des Vorjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen.

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