Problem:
Seit Jahren gärt nun der Streit der Oberlandesgerichte zu der Frage, ob nach der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie Nebenangeboten dann vom Auftraggeber nicht zuzulassen sind, wenn einziges Zuschlagskriterium der Preis ist. Endlich nun hat sich mit dem OLG Düsseldorf ein Gericht nicht um seine Vorlageverpflichtung gedrückt und diese Frage – im Rahmen einer Kostenentscheidung – dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Problem:
Bei der Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen gibt der Auftraggeber vor, dass die künftige Rettungswache sich in einem Radius von max. 1,5 Km um die bestehende (im Eigentum des bisherigen Leistungserbringers stehenden) Rettungswache befinden müsse. Ein gewerblich tätiges Rettungsdienstunternehmen rügt dies als diskriminierend. Die Vorgaben seien zu eng und würden die bisherigen Leistungserbringer bevorzugen.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat in einer Grundsatzentscheidung die Praxis zur Vergabe einer Konzession für Imbiss- und Getränkestände durch die Landeshauptstadt Hannover für unzulässig erklärt (OVG Lüneburg, Urteil v. 16.06.2012, 7 LB 52/11). Nach Auffassung des OVG hatte die Stadt Hannover die Auswahl aufgrund sachbezogener Kriterien so grob gehalten, dass es in den meisten Fällen letztlich nur auf das Auffangkriterium „bekannt und bewährt“ ankam.