Die Reform des GmbH- und Insolvenzrecht, die zum 01. November 2008 in Kraft getreten ist, betrifft nicht nur GmbH-Neugründungen und Regelungen hinsichtlich der neuen „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, sondern ist auch für bestehende GmbHs relevant. Denn mit der Reform sind neue Haftungsfallen für GmbH- Gesellschafter und GmbH-Geschäftsführer entstanden.