Problem:
Seit Jahren gärt nun der Streit der Oberlandesgerichte zu der Frage, ob nach der EU-Vergabekoordinierungsrichtlinie Nebenangeboten dann vom Auftraggeber nicht zuzulassen sind, wenn einziges Zuschlagskriterium der Preis ist. Endlich nun hat sich mit dem OLG Düsseldorf ein Gericht nicht um seine Vorlageverpflichtung gedrückt und diese Frage – im Rahmen einer Kostenentscheidung – dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.