Mit gleich drei Urteilen vom 18.03.2015 hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zu vorformulierten Schönheitsreparaturklauseln in Mietverträgen grundsätzlich geändert.

 hat nach Überzeugung des Landgerichts Regensburg seine frühere Ehefrau misshandelt. Der 57-Jährige habe im Jahr 2001 seine damalige Frau mehrfach mit der Faust geschlagen und anschließend getreten, gebissen und gewürgt, befand das Gericht am Donnerstag zum Abschluss des Wiederaufnahmeverfahren.

Montag, 28 Juli 2014 11:34

Personenschäden bei Verkehrsunfällen

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Schmerzensgeld
Der Anspruch auf Schmerzensgeld bei einem Personenschaden soll dem Geschädigten einen angemessenen Ausgleich neben dem vermögensrechtlichen Schadensersatz bieten.

Arbeitgeber müssen in Deutschland die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers nur dann begründen, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet. Dies ist einerseits nur dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers bereits länger als 6 Monate ununterbrochen besteht. Außerdem gilt das KSchG für nach dem 31.12.2003 eingestellte Arbeitnehmer nach dessen § 23 Abs. 1 S. 3 nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt sind, Auszubildende nicht mitgerechnet.

Die betriebliche Altersversorgung wird angesichts des zu befürchtenden Niedergangs der gesetzlichen Rentenversicherung immer wichtiger. Ein wichtiger Baustein des Gesetzgebers zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung ist der gesetzliche Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz- BetrAVG) kann der Arbeitnehmer nämlich vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen zukünftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der

Sonntag, 25 Januar 2009 01:00

Konfliktmanagement zwischen Unternehmen

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Als Alternative zur gerichtlichen Auseinandersetzung wird zwischen Handelspartnern zunehmend die Wirtschaftsmediation gesehen. Nach ihrer Definition ist die Mediation ein strukturiertes, außergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren, bei dem die Parteien unter Leitung des Mediators als neutralen Dritten eine einvernehmliche Lösung erarbeiten.

Unter „Aktienemission im Internet“ ist die erstmalige Ausgabe und Platzierung einer bestimmten Anzahl von Aktien eines Wertpapierausstellers (Emittenten) über das Internet zu verstehen. Die weltweit erste Aktienemission via Internet wurde von der Spring Street Company (New York) 1995 durchgeführt; in Europa folgte die erste 1998 durch die Webstock AG, die Aktien der Internet2000 AG platzierte. Seitdem ist das Interesse an dieser Art der Aktienemission stark gewachsen.

Bei Internet-Emissionen sind insbesondere das Verkaufsprospektgesetz /VerkProspG), das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und das Kreditwesengesetz (KWG) zu beachten, wobei immer zwischen Eigen- und Fremdemission zu differenzieren ist.

Allgemeine Risiken von Internet-Emissionen
1. Starke Kursschwankungen
Wenn das Handelsvolumen gering ist, können bereits wenige Kauf- und Verkaufsorders erhebliche Kursschwankungen auslösen. Auch ist das Risiko nicht auszuschließen, dass aufgrund eines geringen Handelsvolumens eine mangelnde Nachfrage im Bedarfsfall einem Verkauf der Werte entgegensteht. Hier darf es der adäquaten Anlegerinformation im Vorfeld.

Nicht jeder Fall ist für ein Mediationsverfahren geeignet. Die Mediation erhebt auch nicht den Anspruch, dass bisherige formalisierte Verfahren zu ersetzten. Es stellt vielmehr eine Ergänzung dar. Insofern muss jeder Fall gesondert auf seine Mediationsfähigkeit geprüft werden, da jeder Fall individuell gelagert ist. Für die Einschätzung, ob ein Konflikt für eine Mediation überhaupt geeignet ist, bedarf es Informationen insbesondere hinsichtlich der beteiligten Parteien (1) und des Streitgegenstandes (2).

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